KfW-Förderung für Ihre Wärmepumpe
Mit dem Programm "Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude (458)" können Eigentümer bestehender Wohngebäude Zuschüsse für den Kauf und Einbau einer neuen Wärmepumpe erhalten. Die Höhe der Förderung variiert je nach individuellen Voraussetzungen und kann zwischen 30% und 70% der förderfähigen Kosten liegen. Es können hier neben einer Grundförderung auch ein Effizienzbonus, sowie ein Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus zum Tragen kommen.
Auch Nichtwohngebäude werden inzwischen von der KfW gefördert - mit dem Programm "Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude (522)" kann die Höhe der Förderung 30% bis 35% der förderfähigen Kosten ausmachen. Ein Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus kommen hier nicht zum Tragen.
Die förderfähigen Kosten bei Ein- und Mehrfamilienhäusern:
- Einfamilienhaus: Bis zu 30.000 Euro förderfähige Kosten.
- Mehrfamilienhaus: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
Die förderfähigen Kosten bei Nichtwohngebäuden:
- 30.000 Euro pauschal für die ersten 150m² der beheizten Grundfläche, zusätzlich 200 Euro pro m² bis 400m², 120 Euro pro m² bis 1000m² und 80 Euro für die m² darüber.
- Betrifft die Maßnahme nicht die gesamte beheizte Grundfläche des Gebäudes, wird der Förderhöchstbetrag anteilig berechnet.
Unser Förderrechner – Wir machen es Ihnen leicht:
- Mit Angebot: Wenn Sie bereits ein Angebot erhalten haben, nutzen Sie direkt unseren Förderrechner, um Ihre mögliche Förderung zu berechnen.
- Ohne Angebot: Nutzen Sie zunächst unseren Heizlastrechner, um eine erste Kostenschätzung zu erhalten und diese dann im Förderrechner zu verwenden.
Mehrere Eigentümer? Kein Problem!
Wir berechnen für Sie, welcher Eigentümer welchen Anteil an Förderung erhält und welchen Anteil er selbst tragen muss.
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne!
Überschlägiger Heizlastrechner
Förderungsrechner
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